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JAmt 2014, 144
Bestellung eines sachkundigen Rechtsanwalts für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling; zur Frage der richtlinienkonformen Auslegung des § 1909 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bereits das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt wurde, dieses aber nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt
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