JAmt 2014, 200
Feststellungsantrag durch Jugendhilfeträger gegenüber überörtlichem Sozialhilfeträger zur Überleitung und Sicherung von Pflegeverhältnissen mit geistig behinderten Kindern, wenn Herkunfts- und Pflegeeltern sich der Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger verweigern
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