- JAmt
- 2014
- Heft 6 (Seite 293-352)
- Aufsätze
- Mörsberger: „Betriebserlaubnis light“ durch die Hintertür?
- I. „Duldung“ als gültige und wirksame Betriebserlaubnis?
- II. Bedeutung von Betriebserlaubnissen für Entgeltverhandlungen
- III. Juristische „Schwebezustände“?
- IV. Vorläufige „Duldung“?
- V. Rechtsverhältnis mit Rechten und Pflichten schon vor Verwaltungsakt
- VI. Sicherheit vor Inbetriebnahme
- VII. Es gibt im SGB VIII keine Vorläufigkeitsregelung – aus …
- VIII. Fazit: Keine Hochstilisierung der Quasi-Duldung zur „Betriebserlaubnis …
- Katzenstein: Vorbemerkung zu Biesel ua, Jugendhilfeinspektion …
- Biesel/Messmer/Schär: Jugendhilfeinspektion in Hamburg: Fachliche …
- Stucke: Anmerkungen zum „Anlassbezogenen Prüfbericht der Jugendhilfeinspektion …
- Birnstengel: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens …
- Mörsberger: „Betriebserlaubnis light“ durch die Hintertür?
- Aufsätze
- Heft 6 (Seite 293-352)
- 2014