Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2014, 450
Zur Frage des Kostenschuldners bzw des berücksichtigungsfähigen Einkommens zur Festsetzung von Beiträgen für die Kindertagesförderung nach § 90 SGB VIII sowie den Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 90 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit der Satzung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
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