JAmt 2016, 207
Leistungsbezug für zwei Kinder im Haushalt des Vaters; nach dessen Tod Umzug der Kinder zur Mutter ohne Mitteilung hierüber; Weiterzahlung der Leistungen für zwei Monate auf das Konto des Vaters; nach späterer Information durch die Mutter und UVG-Antrag durch diese Streit um rückwirkende erneute Leistung für die beiden Monate (bei Rückforderung der bereits ausgezahlten Beträge „von der Bank bzw den Erben“?)
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