JAmt 2016, 29
Voraussetzung des Einsatzes des Vermögensstamms im Rahmen der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern; zum Verhältnis dieser Obliegenheit zur Rechtsfolge des § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB bei deutlich höherem Einkommen des betreuenden Elternteils
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