Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2016, 362
Vaterschaftsanerkennung durch einen Mann unter gesetzlicher Betreuung ohne diesbezügliches Wissen der Urkundsperson; nachträgliche Kenntnis von gerichtlichen Entscheidungen über den Fortbestand der Betreuung und die gerichtlich angenommene Anordnung des Ruhens der elterlichen Sorge wegen Geschäftsunfähigkeit; zur Unwirksamkeit der bisher beurkundeten Erklärungen und zu den Handlungspflichten des Jugendamts
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