Gerichtliches Verlangen im Zwangsvollstreckungsverfahren an …
JAmt 2016, 430
Gerichtliches Verlangen im Zwangsvollstreckungsverfahren an den Beistand nach Vorlage einer „Abschrift der Urkunde, aus der sich die Beauftragung, die Aufgaben eines Beistandes wahrzunehmen“ ergibt
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