- JAmt
- 2016
- Heft 12 (Seite 577-636)
- Fachpolitische Informationen
- Zur Sicherung des Schutzes Minderjähriger bei gesetzlichen Änderungen …
- 1. Kinderschutz erfordert Differenzierung
- 2. Ehemündigkeitsalter mit 18 ohne Ausnahmen
- 3. Notwendige Unterscheidung zwischen Ehemündigkeit von Inlandsehen …
- 4. Einzelfallentscheidung über Anerkennung einer im Ausland …
- 5. Kinderschutz auch ohne Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe …
- 6. Verbindlichkeit von Beratung und Hilfe statt generelle Aufhebung …
- Zur Sicherung des Schutzes Minderjähriger bei gesetzlichen Änderungen …
- Fachpolitische Informationen
- Heft 12 (Seite 577-636)
- 2016