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JAmt 2017, 30
Höchst unklare Einkommensverhältnisse des Schuldners nach vorangegangener selbstständiger Tätigkeit mit Insolvenz; Fortführung eines Tattoo-Studios durch die Ehefrau; weitere Zahlung des titulierten Mindestunterhalts durch den Schuldner; zur Berechtigung einer gleichwohl durch den Beistand vorgenommenen Einkommensüberprüfung auch unter Einbeziehung der ggf zum Familienunterhalt verpflichteten Ehefrau
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