Geschäftsfähigkeit iSd § 1673 BGB, wenn die Minderjährige nach Heimatrecht erst mit 21 Jahren volljährig wird; Vaterschaftsanerkennung und elterliche Sorge für die Kinder minderjähriger unbegleiteter Ausländerinnen
JAmt 2017, 72
Geschäftsfähigkeit iSd § 1673 BGB, wenn die Minderjährige nach Heimatrecht erst mit 21 Jahren volljährig wird; Vaterschaftsanerkennung und elterliche Sorge für die Kinder minderjähriger unbegleiteter Ausländerinnen
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