- JAmt
- 2020
- Heft 7-8 (Seite 337-412)
- Aufsätze
- Hopmann/Rohrmann/Schröer/Urban-Stahl: SGB VIII-Reform: Quo vadis Hilfe- und Teilhabeplanung mit jungen Menschen und ihren Eltern?
- Kutscher: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Fegert: Sexueller Missbrauch: Strafverschärfung allein bringt nichts – Zehn Thesen, die betroffene Kinder und Jugendliche in den Blick nehmen
- Blum-Maurice/Hiller/Ladenburger: Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
- I. Wann und durch wen muss Strafanzeige erstattet werden?
- II. Welche Rolle spielen die Eltern?
- III. Welche Informationsrechte und -pflichten bestehen zwischen Staatsanwaltschaft, Straf- und Familiengerichten?
- IV. Wer entscheidet, ob und in welchem Kontext ein Kind im Strafverfahren aussagt? Und muss ein Kind überhaupt aussagen?
- V. Welche Bedeutung hat ein aussagepsychologisches Gutachten?
- VI. Wartezeit für die Aussage des Kindes: Wie kann und darf sie mit Therapie verbunden werden?
- VII. In welchem Rahmen findet die Aussage des Kindes statt?
- VIII. Welche Unterstützung kann das Kind im Strafverfahren erhalten?
- IX. Müssen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im familiengerichtlichen oder im Strafverfahren aussagen?
- X. Ansprüche nach dem OEG: Muss Anzeige erstattet werden? Welche Informationen müssen/dürfen von wem an wen weitergegeben werden?
- XI. Allgemeine Persönlichkeitsrechte des Kindes und kindgerechter Umgang im Strafverfahren
- Rau/Mayer/Keller: Gibt es Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen in Heimeinrichtungen?
- Aufsätze
- Heft 7-8 (Seite 337-412)
- 2020