- JuS
- 2001
- Heft 2 (Seite 105-208)
- Entscheidungsrezensionen
- Lecheler: Zum Bananenmarkt-Beschluss des BVerfG, NJW 2000, 3124
- Amend: Aktuelles und Historisches zur richterlichen Anerkennung des possessorischen Besitzschutzes - BGH, NJW 1999, 425
- Volk: Die „Vernehmung” durch den Verteidiger und das Verwertungsverbot des § 252 StPO - BGH, NJW 2000, 1277
- I. § 252 StPO: Die Situation des Zeugen
- II. § 252 StPO enthält ein Verwertungsverbot
- III. § 252 StPO gilt nur für Vernehmungen
- IV. Die Einvernahme durch den Verteidiger ist keine Vernehmung
- V. Der Rechtsgedanke des § 252 StPO erfasst Aussagen vor dem Verteidiger
- VI. Das Verwertungsverbot des § 252 StPO ist nicht disponibel
- Entscheidungsrezensionen
- Heft 2 (Seite 105-208)
- 2001