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JuS
2002
Heft 5 (Seite 417-520)
Zur Vertiefung und Wiederholung
Fischer: Das polizeiliche Abschleppen von Kraftfahrzeugen
I. Wann darf die Polizei ein Kraftfahrzeug abschleppen?
II. Wer trägt die Abschleppkosten?
III. Was gilt, wenn die Polizei ein abgeschlepptes Kfz in Verwahrung nimmt?
IV. Welche Besonderheiten gelten bei der Einschaltung eines privaten Abschleppunternehmers?
Armbrüster: Grundfälle zum Wohnungseigentumsrecht
JuS 2002, 446
Das polizeiliche Abschleppen von Kraftfahrzeugen
Aufsatz von Privatdozent Dr. Kristian Fischer
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