- JuS
- 2006
- Heft 8 (Seite 673-768)
- Fallbearbeitung
- Reipen: Übungsklausur - Bürgerliches Recht: Verantwortlichkeit Minderjähriger
- Dürre, Wegerich: Übungsklausur - Strafrecht: Aberratio ictus und Erlaubnistatbestandsirrtum
- Kirchner, Richter: Fortgeschrittenenklausur - Bürgerliches Recht: Der Streit um das Schließfach
- Sachverhalt
- Gliederung
- Lösung
- Frage 1: Ansprüche des A gegen die B-AG
- I. Anspruch aus § 536a I Alt. 1 BGB auf Schadensersatz in Höhe von 11125 Euro
- II. Anspruch aus §§ 536 I Alt. 2 BGB auf Schadensersatz in Höhe von 11125 Euro
- III. Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB auf Schadensersatz in Höhe von 11125 Euro wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
- IV. Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 11125 Euro aus §§ 823 I, 31 BGB wegen Verletzung des Eigentums an der Briefmarke, sofern die B-AG keine notwendigen Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden getroffen hat
- V. Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 11125 Euro aus §§ 823 I, 31 BGB wegen Verletzung des Eigentums an der Briefmarke durch C mangels Aufklärung des A über die Hochwassergefahr für den Tresorraum
- VI. Schadensersatzanspruch aus § 831 I BGB, wenn C als Verrichtungsgehilfe der B-AG den A bei Ausführung einer Verrichtung widerrechtlich geschädigt hat
- VII. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 823 II, 31 BGB i.V. mit § 303 StGB
- VIII. Anspruch auf Rückzahlung der Schließfachgebühr in Höhe von 50 Euro aus § 547 I 1 BGB
- Frage 2: Ist der Einspruch rechtzeitig eingelegt worden bzw. war er verfristet und ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewährleisten?
- Steffan: Referendarexamensklausur - Strafrecht: Betrug und Straßenverkehrsdelikte
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- Fallbearbeitung
- Heft 8 (Seite 673-768)
- 2006