- MedR
- 2002
- Heft 9 (Seite 431-486)
- Aufsätze
- Lücke: Das universale Verfassungsrecht als Quelle eines Weltgemeinschaftsrechts zur Lösung globaler rechtspolitischer Probleme - Eine Darstellung am Beispiel des Schutzes menschlicher Embryonen
- Storr: Der rechtliche Rahmen für die Entscheidung zum Therapieabbruch
- I. Das Grundrecht auf Leben, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
- II. Verfügungsbefugnis über das eigene Leben und die Würde des Menschen
- III. Konsequenzen
- IV. Der Rechtsrahmen für eine Sterbehilfe bei einwilligungsfähigen Patienten
- V. Der Rechtsrahmen für eine Sterbehilfe bei einwilligungsunfähigen Patienten
- VI. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei lebensbeendenden Maßnahmen
- Goecke: Der Regreß gegen den Vertragsarzt wegen unwirtschaftlicher Verordnungen von Leistungen im Einzelfall - – dargestellt am Beispiel des Regresses bei Off-Label Use von Arzneimitteln
- Fehn, Selen: Ehrenamtlicher Einsatz von Jugendlichen in der Notfallrettung – ein Verstoß gegen das JArbSchG?
- Aufsätze
- Heft 9 (Seite 431-486)
- 2002