- MedR
- 2015
- Heft 07 (Seite 483-554)
- AUFSÄTZE
- Lindner: § 1901 a Abs. 3 BGB – eine Beweisregel für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Einwilligungsunfähigen?
- I. Struktur und Prüfprogramm des § 1901 a BGB
- II. Das Fremdbestimmungspotenzial des mutmaßlichen Willens
- III. Sicherungsmaßnahmen des Gesetzgebers
- IV. Erhöhte Beweisanforderungen bei nicht unmittelbar bevorstehendem Tod?
- V. BGH: § 1901 a Abs. 3 BGB lässt keine erhöhten Beweisanforderungen zu
- VI. Kritik
- VII. Fazit
- Rübsamen: Rechtliche Rahmenbedingungen für mobileHealth
- Witte: Ressourcenknappheit und Verteilungsgerechtigkeit im Seuchenfall
- Heile: Rechtsschutz gegen Verzögerungen in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
- Mandler: Die Vergütung von Gastärzten
- Lindner: § 1901 a Abs. 3 BGB – eine Beweisregel für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Einwilligungsunfähigen?
- AUFSÄTZE
- Heft 07 (Seite 483-554)
- 2015