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MedR 2016, 143
OLG Koblenz: Keine Haftung eines medizinischen Sachverständigen gem. § 839 a BGB, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich beendet wurde/keine Verpflichtung des Gutachters, Behandlungserfordernisse aufzuzeigen oder Therapieempfehlungen zu geben
Beschluss vom 03.03.2015 - 5 U 2/15