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MedR 2020, 601 (m. Anm. Bernzen)
BSG: Jetzt gelten Leistungsbeschränkung und Meldepflicht auch für die Folgen der rituellen Zirkumzision – über eine juristisch nicht indizierte ästhetische Operation an § 52 Abs. 2 SGB V, die eine neue „Beschneidungsdebatte“ nach sich ziehen kann
Urteil vom 27.08.2019 - B 1 KR 37/18 R mAnm Bernzen