- MittBayNot
- 2005
- Heft 6 (Seite 449-526)
- Aufsätze
- Rapp: Wohnungseigentümergemeinschaft oder Verein der Wohnungseigentümer? – zugleich Besprechung des Beschlusses des BGH vom 2.6.2005, V ZB 32/05 –
- Bohrer: Identität und Identifikation
- Wälzholz: Vorsicht Falle: Leistungen an Erfüllungs statt als ertragsteuerliche Veräußerung – zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH vom 16.12.2004, III R 38/00 –
- Franzmann: Der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen – Hinweise für die notarielle Praxis
- I. Wer ist für die Ausstellung der Bestätigung zuständig?
- II. Ist der Notar verpflichtet, die Bestätigung auszustellen?
- III. Wie ist das Verhältnis zur „Brüssel I"- Verordnung?
- IV. Welche notariellen Urkunden können als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden?
- V. Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?
- VI. Welche Rechtsbehelfe gibt es?
- VII. Wie ist zu verfahren, wenn aus der Urkunde nicht mehr vollstreckt werden kann?
- VIII. Was ist für das Vollstreckungsverfahren zu beachten?
- IX. Welche Kosten fallen für die Ausstellung der Bestätigung an?
- X. Fazit
- Morvilius: Versteigerungsrechtliche Auswirkungen von Rangvorbehalt und Rangrücktritt auf die Eigentumsvormerkung
- Schubert: Durchlaufende Posten in der notariellen Kostenrechnung
- Eckert: TAGUNGSBERICHT Der notarielle Kaufvertrag: Eine Bestandsaufnahme der Schuldrechtsreform und der europäischen Einflüsse Bericht über das fünfte Wissenschaftliche Symposium des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg am 24.6.2005
- Aufsätze
- Heft 6 (Seite 449-526)
- 2005