- MittBayNot-Sonderhefte
- 2000
- Heft 4 (Seite 1-79)
- Beiträge
- Weiß: Grußwort des Bayerischen Staatsministers der Justiz
- Heßler: Das Bayerische Schlichtungsgesetz: Einführung und Erwartungen an dessen Umsetzung
- Birnstiel: Empfehlungen des Schlichtungsausschusses der Landesnotarkammer Bayern zur Handhabung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens gemäß § 15a EGZPO i.V.m. dem Bayerischen Schlichtungsgesetz
- Ponschab, Brinkmann: Obligatorische Streitschlichtung in Bayern - Das neue Bayerische Schlichtungsgesetz (BaySchlG) aus Anwaltssicht
- Walz: Eine Basisstrategie zur vorprozessualen Mediation
- Götz: Das Nachbarrecht in der Schlichtung
- A. Was ist Nachbarrecht
- B. § 15a EGZPO und das Schlichtungsgesetz
- C. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB
- D. Die Duldungspflichten gemäß § 906 BGB Der zivilrechtliche Immissionsschutz
- E. Treu und Glauben im Nachbarrecht (nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis)
- F. Zusammenfassung anhand eines Beispiels: Immissionen, die von Pflanzen ausgehen
- G. Grenzabstand von Pflanzen
- H. Fensterrecht
- I. Der Grenzbaum
- J. Das Hinüberfallen von Früchten (§ 911 BGB)
- Schneider: Weiterbildendes Studium „Mediation” an der FernUniversität Hagen -ein Zwischenbericht
- Schwarzmann: „Mediation und Streitschlichtung” als Thema des 51. Deutschen Anwaltstages in Berlin
- Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) - Vom 25. April 2000
- Bayerische Güteordnung für Notare
- Nachbarrechtliche Spezialregelungen
- Beiträge
- Heft 4 (Seite 1-79)
- 2000