- MittBayNot-Sonderhefte
- 2000
- Heft 4 (Seite 1-79)
- Beiträge
- Weiß: Grußwort des Bayerischen Staatsministers der Justiz
- Heßler: Das Bayerische Schlichtungsgesetz: Einführung und Erwartungen an dessen Umsetzung
- Birnstiel: Empfehlungen des Schlichtungsausschusses der Landesnotarkammer Bayern zur Handhabung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens gemäß § 15a EGZPO i.V.m. dem Bayerischen Schlichtungsgesetz
- Ponschab, Brinkmann: Obligatorische Streitschlichtung in Bayern - Das neue Bayerische Schlichtungsgesetz (BaySchlG) aus Anwaltssicht
- Walz: Eine Basisstrategie zur vorprozessualen Mediation
- Götz: Das Nachbarrecht in der Schlichtung
- Schneider: Weiterbildendes Studium „Mediation” an der FernUniversität Hagen -ein Zwischenbericht
- Schwarzmann: „Mediation und Streitschlichtung” als Thema des 51. Deutschen Anwaltstages in Berlin
- Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG) - Vom 25. April 2000
- Bayerische Güteordnung für Notare
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Einleitung des Verfahrens
- § 3 Wahrung der Unparteilichkeit
- § 4 Durchführung des Verfahrens
- § 5 Beistände und Vertreter der Beteiligten
- § 6 Säumnis eines Beteiligten
- § 7 Vertraulichkeit des Verfahrens
- § 8 Abschluss eines Vergleiches
- § 9 Vergütung und Kostentragung
- § 10 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- Nachbarrechtliche Spezialregelungen
- Beiträge
- Heft 4 (Seite 1-79)
- 2000