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Newsdienst Compliance 2015, 21022
Anm. zu FG Köln: FG Köln stoppt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig den im Rahmen des BEPS-Aktionsplans vereinbarten Informationsaustausch zu Unternehmen der digitalen Wirtschaft
Entscheidungsbesprechung von ndcompliance-Redaktion zum Beschluss v. 07.09.2015 - 2 V 1375/15