Newsdienst Compliance 2018, 22001
Anm. zu EuGH: Eine für bindend erklärte Verpflichtungszusage gegenüber der Kommission hindert die nationalen Gerichte nicht daran, einen Wettbewerbsrechtsverstoß festzustellen, sondern kann – im Gegenteil – als „Anfangsbeweis“ für einen solchen Verstoß dienen
Entscheidungsbesprechung von ndcompliance-Redaktion zum Urteil v. 23.11.2017 - C-547/16