Newsdienst Compliance 2019, 310005
Anm. zu BGH: Rechtsprechungsänderung des 1. Strafsenats des BGH: Der Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft oder die sich daraus ergebende Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen i. S. d. § 266 a Abs. 1 und 2 StGB ist nach den Regeln des § 16 Abs. 1 S. 1 StGB (Tatbestandsirrtum) zu behandeln und nicht nach den Regeln des § 17 StGB (Verbotsirrtum)
Entscheidungsbesprechung von Carolin Püschel zum Beschluss v. 24.09.2019 - 1 StR 346/18