Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NJ 2011, 288
Anm. zu BGH: Wasserkosten können im Regelfall insgesamt - also auch die Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete - nach ermitteltem Verbrauch auf den Mieter umgelegt werden
Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 06.10.2010 - VIII ZR 183/09