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NJ 2012, 256
Anm. zu BGH: Für die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren hat das Gericht zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 SGB X schlüssig dargelegt sind
Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 18.11.2011 - VI ZB 59/10