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NJ
2016
Heft 7 (Seite 265-308)
Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Zur Benutzung eines Laptops durch Untersuchungsgefangene im Haftraum außerhalb der Aufschlusszeiten zur Vorbereitung ihrer Verteidigung
Zum Sachverhalt:
Aus den Entscheidungsgründen:
Hinweis der Redaktion:
NJ 2016, 300
OLG Rostock: Zur Benutzung eines Laptops durch Untersuchungsgefangene im Haftraum außerhalb der Aufschlusszeiten zur Vorbereitung ihrer Verteidigung
Beschluss vom 22.10.2015 - 20 Ws 276/15
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