- npoR
- 2009
- Heft 2 (Seite 21-51)
- Rechtsprechung
- Der Erbe kann den nicht verbrauchten Betrag einer Großspende des Erblassers nicht als eigene Spende abziehen
- § 64 GmbHG findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände
- Keine Klagebefugnis von Destinatären gegen Rücknahme der Anerkennung einer Stiftung und Änderung der Organisation des Vorstands; Voraussetzungen der Änderung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht
- Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Medienarbeit eines Vereins auf Grund eines Haushaltsbeschlusses ist Leistungsaustausch
- Gilberg: Leitsätze
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 21-51)
- 2009