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Zitiert in:
- npoR
- 2009
- Heft 2 (Seite 21-51)
- Inhaltsverzeichnis
- Aktuelles
- Aufsätze
- Rechtsprechung
- Der Erbe kann den nicht verbrauchten Betrag einer Großspende des Erblassers nicht als eigene Spende abziehen
- § 64 GmbHG findet keine analoge Anwendung auf Vereinsvorstände
- Keine Klagebefugnis von Destinatären gegen Rücknahme der Anerkennung einer Stiftung und Änderung der Organisation des Vorstands; Voraussetzungen der Änderung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht
- Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für Medienarbeit eines Vereins auf Grund eines Haushaltsbeschlusses ist Leistungsaustausch
- Gilberg: Leitsätze
- Aktuelle Literatur
- Aus dem Non Profit Law Yearbook
- Wealth Management für Stiftungen
- Non-Profit-Recht konkret
- Veranstaltungsberichte
- Heft 2 (Seite 21-51)
- 2009