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npoR 2012, 198
BFH: Die Investition eines öffentlich-rechtlichen Versorgungswerks in gewerbliche Personengesellschaften und die Verpachtung eines Pflegeheims fallen unter die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG und des § 3 Nr. 11 GewStG, wenn die gesetzlichen Anlagegrundsätze eingehalten und die Erträge daher im Rahmen der steuerbefreiten Tätigkeit erzielt werden. Dies stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch eine Beihilfe i.S.d. ex-Art. 87 EG dar.
Urteil vom 09.02.2011 - I R 47/09