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npoR 2013, 229
Keine Aufnahme einer ausländischen Familienstiftung und ihres unbeschränkt steuerpflichtigen Stifters in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer inländischen Personengesellschaft – Revisionsgrund: Öffentlichkeit des Verfahrens – fehlende formelle Beschwer bei Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren
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