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npoR 2013, 230
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. d UStG setzt weder eine Einordnung des Leistungsempfängers in eine Pflegestufe voraus, noch kommt es im Sinne des § 68 Abs. 1 BSHG auf eine tatsächliche Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger an.
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