Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

npoR 2013, 232
Die Änderung eines bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheides über den Spendenvortrag kann nicht auf nachträglich erstellte Zuwendungsbestätigungen gestützt werden. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist nur einschlägig bei bereits existierenden Bescheinigungen, die nachträglich bekannt werden, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist auf Grund seines europarechtskonformen Absatzes 2 Satz 2 bei Bescheinigungen nicht anwendbar.
Beitrag