Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
npoR 2013, 58
Staatliche Beihilfen für Kletteranlagen des Deutschen Alpenvereins – Die EU-Kommission erklärt mit Beschluss vom 5.12.2012 Zuschüsse für den gemeinnützigkeitsrechtlichen Zweckbetrieb als vereinbar mit Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV.
Aufsatz von Prof. Dr. Peter Fischer