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Zitiert in:
- npoR
- 2014
- Heft 2 (Seite 101-207)
- Rechtsprechung
- Vereinsrecht
- Stiftungsrecht
- Steuerrecht
- EuGH: Auslegung der Art. 132 Abs. 1 Buchst. m, 133 Buchst. d und 134 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) bei der Nutzungsüberlassung eines Golfplatzes gegen ein „
- EuGH: Umsatzsteuerfreiheit der von Einrichtungen des Privatrechts in Gewinnerzielungsabsicht erbrachten Bildungsleistungen
- BFH: Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Berufsbetreuers
- BFH: Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union
- BFH: EuGH-Vorlage zur Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen i.S. des § 4 Nr. 16 UStG
- BFH: Qualifikation als Diplom-Betriebswirt ist keine ärztliche Berufsqualifikation – Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL
- Andere Rechtsgebiete
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 101-207)
- 2014