Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung darf nicht erteilt werden, solange der Stiftungszweck mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden kann
npoR 2018, 260
Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung darf nicht erteilt werden, solange der Stiftungszweck mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden kann
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