Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NStZ 1995, 110
Darf und soll die Staatsanwaltschaft bei Gruppendelikten Jugendlicher in besonderen Fällen abweichend von den Gerichtsständen des § 42 JGG eine gemeinsame Anklage zum Tatortgericht erheben?
Aufsatz von Lange