Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NStZ 1995, 209
Kann ein (nur) versuchtes schwereres Delikt den Tatbestand eines vollendeten milderen Delikts verdrängen? - - Die Konkurrenz-Rechtsprechung in Fällen versuchten Totschlags/Mordes, versuchter Vergewaltigung und versuchter Nötigung auf dem Prüfstand
Aufsatz von Maatz