- NStZ
- 2009
- Heft 5 (Seite 233-296)
- Aufsätze
- Schroth: Die Präimplantationsdiagnostik im Lichte des Strafrechts
- Peters: Der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung) in der staatsanwaltlichen Praxis
- Schmidt: Zur Bindungswirkung strafprozessualer Beschwerdeentscheidungen für das erkennende Gericht
- Sommerfeld: Führungsaufsicht nach vollständiger Vollstreckung einer Einheitsjugendstrafe - – Zugleich eine Besprechung von BVerfG, Beschluss vom 26. 2. 2008 – 2 BvR 2143/07 –
- Müller, Schmidt: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung 2008
- I. Zur Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers
- II. Zur notwendigen Verteidigung
- III. Zur rückwirkenden Beiordnung des Zeugenbeistands
- IV. Zur rückwirkenden Bestellung des Beistands (§ 397a StPO)
- V. Zur rückwirkenden Beiordnung des Pflichtverteidigers
- VI. Zur Fortdauer der U-Haft bei Terminsschwierigkeiten des Verteidigers
- VII. Zur Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
- VIII. Zum Wechsel des Pflichtverteidigers
- IX. Zur Form der Einlassung
- X. Zur Ablehnung von Terminsverlegungsanträgen
- XI. Zur Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren
- XII. Zum Betreuer als Beistand
- XIII. Zur Ausschließung des Verteidigers
- XIV. Zur Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
- XV. Zur Zustellung an den Wahlverteidiger
- XVI. Zur nachträglichen Ergänzung der Urteilsgründe
- XVII. Zur Beiordnung eines Zeugenbeistands
- XVIII. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- XIX. Zur Unverwertbarkeit von Angaben bei Versagung der Verteidigerkonsultation
- XX. Zur unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (§ 338 Nr. 8 StPO)
- XXI. Zur Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises gemäß § 265 II StPO
- XXII. Zur Verwerfung des Einspruchs bei unterbliebener Pflichtverteidigerbeiordnung
- XXIII. Zur Ladung des Verteidigers
- XXIV. Zur Untätigkeitsbeschwerde bei unterbliebener Beiordnung
- XXV. Zur Rekonstruktion verlorengegangener Akten
- XXVI. Zum Besitz eines Laptops in der U-Haft
- XXVII. Zur Bildberichterstattung im Sitzungssaal
- XXVIII. Zu Zustellungen bei Nebenklage
- XXIX. Zur Besorgnis der Befangenheit
- XXX. Zur Akteneinsicht
- XXXI. Zur Zulassung als Wahlverteidiger gemäß § 138 II StPO
- XXXII. Zur Wirksamkeit verfahrensbeendender Absprachen
- XXXIII. Zur Anfechtung der Auslagenentscheidung durch den Pflichtverteidiger nach Tod des Angeklagten
- XXXIV. Zur Reichweite der Pflichtverteidigerbestellung
- XXXV. Zur Auswahl des Pflichtverteidigers
- XXXVI. Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers vor der ermittlungsrichterlichen Vernehmung des zentralen Belastungszeugen
- XXXVII. Zur Erteilung von Abschriften (§ 35 StPO)
- XXXVIII. Zum Notanwalt im Klageerzwingungsverfahren
- XXXIX. Zur Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO)
- XL. Zum Kernbereich der Verteidigung
- XLI. Zum Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei Exploration durch einen Sachverständigen
- XLII. Zur Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- XLIII. Zu den Rechtswirkungen des Verteidigerausschlusses
- XLIV. Zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugenbeistand
- XLV. Zur Beschlagnahme von Verteidigerpost
- XLVI. Zur Anhörung des Verteidigers vor Unterbringung seines Mandanten gemäß § 81 I 1 StPO
- XLVII. Zum Parteiverrat
- XLVIII. Zum Zurückbehaltungsrecht des Verteidigers
- Aufsätze
- Heft 5 (Seite 233-296)
- 2009