Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NStZ 2013, 386
Person oder Amt? – Wer ist im Nachverfahren zuständig für die Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen gemäß §§ 30 I, 62 I JGG?
Aufsatz von Professor Dr.iur. Frank Neubacher, Dipl.- Jur. Mario Bachmann