- NStZ
- 2013
- Heft 11 (Seite 617-672)
- Rechtsprechung
- Betäubungsmittelstrafrecht
- BGH: Bestimmende Strafzumessungsgründe bei BtM-Delikt
- BGH: Zusammentreffen von Einfuhr und Handeltreiben im BtM-Strafrecht
- BGH: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – Mitsichführen einer Schusswaffe
- Praxiskommentar von Staatsanwalt Dr. Mathias Volkmer, Halle/Saale
- BGH: Aufklärungshilfe – Darstellung im Urteil
- Praxiskommentar von Staatsanwalt Jörn Patzak, Trier
- I. Fehlerhafte Ablehnung des § 31 BtMG mit der Begründung, es läge nur eine „versuchte Aufklärungshilfe” vor
- II. Fehlerhafte Ablehnung des § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG mit der Begründung, die Aufdeckung „weiterer Taten” sei ausgeblieben
- III. Fehlerhafte Ablehnung mit der Begründung, die Erkenntnisse seien bereits bekannt gewesen
- IV. Fehlerhaft Ablehnung des § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG mit der Begründung, der Angekl. habe seine Angaben aus dem Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung nicht wiederholt
- V. Fehlerhafte Strafrahmenbestimmung bei Anwendung des § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 617-672)
- 2013