- NStZ
- 2018
- Heft 8 (Seite 433-496)
- Rechtsprechungsübersicht
- Müller/Schmidt: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung 2017
- I. Zur Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme
- II. Zur Ladungsermächtigung
- III. Zur Verständigung
- IV. Zur rückwirkenden Beiordnung des Verteidigers
- V. Zur Akteneinsicht
- VI. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- VII. Zur Beschuldigtenvernehmung
- VIII. Zum Telefonverbot als Disziplinarmaßnahme
- IX. Zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers
- X. Zum Recht auf konfrontative Befragung
- XI. Zur notwendigen Verteidigung
- XII. Zum Beschlagnahmeschutz von Verteidigungsunterlagen
- XIII. Zur Beschwerde gegen die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers
- XIV. Zum Regress gegen den Verteidiger
- XV. Zur Verlesung von Erklärungen des Angekl. gegenüber seinem Verteidiger
- XVI. Zur Unverzüglichkeit des Befangenheitsgesuchs
- XVII. Zur Verwertung von Beweisbehauptungen des Verteidigers als Einlassung
- XVIII. Zum Schweigen als Zustimmung zu einer Verlesung
- XIX. Zur Vertretung in der Berufungshauptverhandlung
- XX. Zur Einlassung durch den Verteidiger
- XXI. Zur Beschwerde gegen Terminsverfügungen des Vorsitzenden
- XXII. Zur Beiordnung eines Verteidigers im Adhäsionsverfahren
- XXIII. Zur Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts
- XXIV. Zur Verpflichtung der Verwendung elektronischer Akten
- XXV. Zum Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen
- XXVI. Zur Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen
- XXVII. Zum Widerspruch des verteidigten Angekl. bzgl. der Verwertung von Sachbeweisen
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