- NStZ-RR
- 2001
- Heft 2 (Seite 33-64)
- Rechtsprechungsübersicht
- Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung - 1998
- I. Notwendige Verteidigung
- II. Zulässigkeit der Verteidigung durch europäische Rechtsanwälte in Österreich
- III. Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Verteidigungsunterlagen
- IV. Durchführung eines beschleunigten Verfahrens ohne Mitwirkung eines Verteidigers
- V. Beratungsmissbrauch durch Strafverteidiger (International Law Adviser)
- VI. Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift durch den Verteidiger
- VII. Ausschließung des Verteidigers
- VIII. Verwerfung des Einspruchs bei unterbliebener Ladung des Verteidigers
- IX. Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers
- X. Sukzessive Mehrfachverteidigung
- XI. Gleichlautende Verfahrensrüge mehrerer Mitangeklagter
- XII. Wahrnehmung berechtigter Interessen durch den Verteidiger
- XIII. Abgrenzung zulässigen Verteidigerverhaltens von Strafvereitelung
- XIV. Entpflichtung des Verteidigers wegen Missbrauchs prozessualer Rechte
- XV. Wechsel des Pflichtverteidigers
- XVI. Wertigkeit von Erklärungen des Verteidigers
- XVII. Rechtsanwalt als Verteidiger in eigener Sache
- XVIII. Auswahl des Pflichtverteidigers
- XIX. Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- XX. Durchsuchung des Verteidigers bei Betreten des Sitzungssaals
- XXI. Revisionsrüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung
- XXII. Akteneinsicht
- XXIII. Abmahnung des Verteidigers
- XXIV. Ablehnung von Terminverlegungsanträgen
- XXV. Verständigung im Strafverfahren
- XXVI. Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
- XXVII. Rücknahme der Revision
- XXVIII. Bevollmächtigung des Verteidigers
- XXIX. Rechtsmittelverzicht des unverteidigten Angeklagten im Fall notwendiger Verteidigung
- XXX. Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers
- XXXI. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- XXXII. Besorgnis der Befangenheit
- XXXIII. Öffentliche Zustellung
- XXXIV. Unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für Gespräche mit dem Wahlverteidiger
- XXXV. Vorläufiges Berufsverbot
- XXXVI. Recht des Strafverteidigers auf eigene Erhebungen, insbesondere durch Einholung eines Sachverständigengutachtens
- XXXVII. Beiordnung eines Zeugenbeistands
- XXXVIII. Rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO
- XXXIX. Überwachung der Gespräche mit dem Beistand
- XL. Kostentragungspflicht des Verteidigers
- XLI. Rechtliches Gehör für den flüchtigen Beschuldigten
- XLII. Zeitliche Beschränkung von Verteidigerbesuchen
- XLIII. Verzicht auf präsente Beweismittel
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