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Zitiert in:
- NVwZ-RR
- 2000
- Heft 2 (Seite 65-128)
- Inhaltsverzeichnis
- Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Bau- und Planungsrecht
- Umweltrecht und Naturschutz
- Wirtschafts- und Gewerberecht
- Sicherheits- und Ordnungsrecht
- Schul-, Hochschul- und Kulturrecht
- Sozialrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Kommunalrecht
- Abgabenrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Verwaltungsprozessrecht
- VGH Kassel: Anwaltsgebühren im asylrechtlichen Berufungsverfahren
- OVG Münster: Streitwert bei lebensmittelrechtlichen Maßnahmen
- VGH München: Rechtsweg bei Streit um Zustimmung der Gemeinde zur Wohnungsvermietung
- OVG Münster: Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- OVG Lüneburg: Zulassung von Berufung oder Beschwerde
- OVG Lüneburg: Anforderungen an Darlegung von Zulassungsgründen
- OVG Bautzen: Berücksichtigung neuer Sach- und Rechtslage im Beschwerdezulassungsverfahren
- OVG Hamburg: Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle
- VGH Mannheim: Wirksamwerden eines zuzustellenden Urteils
- VGH München: Kein Anwaltszwang für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
- VGH München: Anwaltszwang bei Prozesskostenhilfebeschwerde
- BFH: Entscheidung durch den konsentierten Richter
- Heft 2 (Seite 65-128)
- 2000