- NVwZ-RR
- 2004
- Heft 8 (Seite 545-624)
- Verwaltungsprozessrecht
- VGH Mannheim: Streitwert bei Fortführung des Zurruhesetzungsverfahrens
- VGH München: Streitwert bei hilfsweise zur Aufrechnung gestellter Gegenforderung
- OVG Hamburg: Streitwert bei Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
- OVG Hamburg: Änderung des Streitgegenstandes in Beschwerdeverfahren
- VGH München: Beweisgebühr bei Bezugnahme auf eine Beweiserhebung in anderen Verfahren
- VGH München: Prüfung der Erfolgsaussichten nach Hauptsacheerledigung
- VGH München: Einseitige Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren
- OVG Weimar: Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren
- Verwaltungsprozessrecht
- Heft 8 (Seite 545-624)
- 2004