- NZA
- 2002
- Heft 9 (Seite 465-528)
- Aufsätze und Berichte
- Oetker: Die Hinzuziehung eines Beraters bei Betriebsänderungen - Der neue § 111 S. 2 BetrVG
- Raab: Die Arbeitsgruppe als neue betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsebene - Der neue § 28a BetrVG
- Plander: Der Betrieb als Verhandlungsobjekt im Betriebsverfassungs- und sonstigen Arbeitsrecht
- I. Der Hintergrund
- II. Rigiditäten des bisherigen Rechts
- III. Die Neuregelungen des § 3 I BetrVG und ihre Vorläufer
- IV. Der Betrieb als mögliches Verhandlungsobjekt
- V. Die Neuregelungen des § 3 I BetrVG im Einzelnen
- VI. Die möglichen Verhandlungspartner
- VII. Grenzen der Vereinbarungsbefugnis
- VIII. Zusammenwirken von Betriebsräten und Gewerkschaften - Erstreikbarkeit von Tarifverträgen
- IX. Betriebsverfassungsrechtliche Wirkungen
- X. Arbeitsrechtliche Auswirkungen nicht betriebsverfassungsrechtlicher Art als Konsequenzen einer vereinbarten Arbeitnehmervertretung?
- Reitze: Rückwirkende „Billigung” unwirksamer oder fehlender Entscheidungen des Betriebsrats?
- Gaul, Kühnreich: Änderung von Versorgungszusagen nach Betriebsübergang bzw. Umwandlung
- Aufsätze und Berichte
- Heft 9 (Seite 465-528)
- 2002