- NZM
- 2003
- Heft 12
- Praxistipp
- Schuschke: Ende des Behelfs „greifbare Gesetzwidrigkeit” im Wohnungseigentumsverfahren?
- I. Die Reichweite des § 321a ZPO im Zivilprozess
- II. Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im streitigen Zivilprozess
- III. Analoge Anwendung des § 321a ZPO im Wohnungseigentumsverfahren
- IV. Verfahren und Entscheidung nach § 321a ZPO analog im Wohnungseigentumsverfahren
- V. Schlussbetrachtung
- Schuschke: Ende des Behelfs „greifbare Gesetzwidrigkeit” im Wohnungseigentumsverfahren?
- Praxistipp
- Heft 12
- 2003