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Zitiert in:
- öAT
- 2016
- Heft 4 (Seite 67-86)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Lützeler: Absehen von einer "Rückgruppierung" bedeutet keinen Verzicht auf Ausspruch einer entsprechenden Änderungskündigung
- Kuner: Stufenzuordnung anlässlich einer (Wieder-)Einstellung
- Müller: Anrechnung von Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst auf die Sollarbeitszeit
- Hahn: Kein Anspruch auf Feststellung für Tariferhöhungen in der Arbeitsphase bei Altersteilzeitvergütung
- Brötzmann: Erforderliche Flexibilität im Schulbereich ist bei der Befristungskontrolle zu berücksichtigen
- Bauschke: Jahresübergreifender Krankengeldzuschuss nach TV-L
- Gaenslen: Überstundenzuschläge für in Wechselschicht tätige Teilzeitbeschäftigte
- Zimmerling: Eingruppierung einer Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt
- Hauck-Scholz: Dokumentationspflicht des öffentlichen Arbeitsgebers im Stellenbesetzungsverfahren
- Vogel: Zurückverweisung wegen Verstoßes gegen absoluten Revisionsgrund und Verwerfung von Nichtzulassungsbeschwerden
- Paul: Mitbestimmung bei Einstellung arbeitnehmerähnlicher Personen nach § 18 a V RBG
- Stier: OVG Magdeburg: Mitbestimmung bei der Bestellung von Vorarbeitern
- Heft 4 (Seite 67-86)
- 2016