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Zitiert in:
- öAT
- 2017
- Heft 1 (Seite 1-22)
- Inhaltsverzeichnis
- Beiträge
- Rechtsprechung
- Bauschke: Erforderlichkeit einer konkreten Gefahr für ein Kopftuchverbot auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten
- Kuner: Berücksichtigung von Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft bei der Berechnung des Urlaubsentgelts
- Müller: Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer
- Hauck-Scholz: Zum Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG, hier: Anwendbarkeit des § 14 I 2 Nr. 7 TzBfG (Haushaltsbefristung)
- Vogel: Anspruch einer angestellten Lehrkraft auf Mehrarbeitsvergütung
- Gaenslen: Konkurrentenklage – verhängnisvolle Fehler beim Auswahlverfahren
- Zimmerling: Zur Abgrenzung der befristeten Zuweisung höherwertiger Aufgaben sowie der korrigierenden Rückgruppierung
- Hahn: Bewerbungsverfahrensanspruch bei interner Stellenausschreibung
- Lützeler: Das Unterbrechen der Stimmauszählung bei einer Personalratswahl ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich
- Seel: Doppelmitgliedschaft im örtlichem Personalrat und Gesamtpersonalrat – Vollfreistellung für Gesamtpersonalratstätigkeit lässt die Mitgliedschaft im Personalrat unberührt
- Brötzmann: Objektive Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften als Anfechtungsgrund
- Paul: Wahlanfechtung wegen fehlender Verwendung von Wahlumschlägen
- Heft 1 (Seite 1-22)
- 2017